Nachfolgend eine Übersicht der verschiedenen Frequenzbänder und der für jedes Frequenzband erlaubten Sendeleistung EIRP, aufgeschlüsselt nach europäischen Ländern:
| Land | IEEE 802.11b/g | IEEE 802.11 a/h | ||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2412-2477 MHz | 5180-5320 MHz (Subband 1) | 5470-5725 MHz (Subband 2) | 5735-5835 MHz (Subband 3) | |||||||||||||||||||
| indoor | outdoor | indoor | outdoor | indoor | outdoor | outdoor only | ||||||||||||||||
| TPC+DFS | TPC | DFS | ohne | TPC+DFS | TPC | DFS | ohne | TPC+DFS | TPC | DFS | ohne | TPC+DFS | TPC | DFS | ohne | TPC+DFS | TPC | DFS | ohne | |||
| 100 | 100 | 200 | 60 | 30 | 30 | - | - | - | - | 1000 | - | - | - | 1000 | - | - | - | - | - | - | - | |
| 100 | 100 | 200 | 20 | 20 | 20 | - | - | - | - | 1000 | 20 | 20 | 20 | 1000 | 20 | 20 | 20 | 25 | 25 | 25 | 25 | |
| 100 | 100 | 200 | 200² | 200² | 200² | - | - | - | - | 1000 | 1000 | ! | 500 | 1000 | 1000 | ! | 500 | 25³ | 25³ | ! | - | |
| 100 | 100 | 200 | - | - | - | 200 | - | - | - | 1000 | - | - | - | 1000 | - | - | - | - | - | - | - | |
| 100 | 100 | 120 | 120 | 120 | 120 | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | |
| 100 | 100 | 200 | - | - | - | - | - | - | - | 1000 | - | - | - | 1000 | - | - | - | - | - | - | - | |
| 100 | 100 | 200 | - | - | - | - | - | - | - | 1000 | - | - | - | 1000 | - | - | - | 2000 | - | - | - | |
| 100 | 100 | 200 | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | |
| 100 | 100 | 200 | - | - | - | - | - | - | - | 1000 | - | - | - | 1000 | - | - | - | - | - | - | - | |
| 100 | 10/100¹ | 200 | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | |
| 100 | 100 | 200 | - | - | - | - | - | - | - | 1000 | - | - | - | 1000 | - | - | - | - | - | - | - | |
Die folgenden Angaben sind entnommen aus der Allgemeinzuteilung von Frequenzen in den Bereichen 5170 MHz - 5350 MHz und 5470 MHz - 5725 MHz für die Nutzung durch die Allgemeinheit in lokalen Netzwerken Vfg. Nr. 8/2006 der Bundesnetzagentur (BNetzA) - vormals Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP).
Alle folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf die Bestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland. Für andere europäische Länder gelten u.U. andere Regelungen. Ich empfehle in jedem Fall (auch für Anwender in Deutschland) die Lektüre der amtlichen Frequenzzuteilungen.
So lang der Titel, so kompliziert für den Laien auch der Inhalt. Darum hier eine kurze Zusammenfassung. Der Frequenzbereich für 5-GHz-WLAN wird in drei Bereiche unterteilt, welche Subbänder genannt werden.
Liegt zwischen 5170 MHz und 5350 MHz. Dieses Subband ist ausschließlich für die Indoor-Anwendung zugelassen. Hier ist eine maximale Sendeleistung EIRP von 200 mW (23 dBm) erlaubt. Dies gilt jedoch nur, wenn der Sender eine automatische Leistungsreduzierung um 6 dB sowie eine automatische Frequenzwahl unterstützt. Wird nur automatische Leistungsreduzierung unterstützt, so darf mit 60 mW EIRP gesendet werden. Wird weder die automatische Frequenzwahl noch die automatische Leistungsreduzierung unterstützt, so darf maximal mit 30 mW EIRP gesendet werden.
Liegt zwischen 5470 MHz und 5725 MHz. Dieses Subband ist für die Verwendung in Gebäuden und im Freien zugelassen, also auch für grundstücksüberschreitende Netzwerke. Hier ist eine maximale Sendeleistung EIRP von 1000 mW, also einem Watt (30 dBm) erlaubt. Dies gilt jedoch nur, wenn der Sender eine automatische Leistungsreduzierung um 6 dB unterstützt. Tut er dies nicht, darf mit maximal 30 mW EIRP gesendet werden.
Ist das sog. "Upperband", ein 100 MHz breiter Bereich mit Platz für 5 Kanäle. Es wurde insbesondere für die Verwendung im Freien (outdoor) vorgesehen. Aufgrund der höheren Frequenz und der damit verbundenen höheren Streckendämpfung ist hier jedoch eine höhere Sendeleistung erforderlich. Dieses Upperband ist jedoch mit Ausnahme von Großbritannien (2000 mW EIRP) in keinem europäischen Land für die Nutzung durch die Allgemeinheit (Lizenzfreie Nutzung) vorgesehen und wird daher hier nicht weiter behandelt.
Die automatische Leistungsreduzierung und Frequenzwahl soll verhindern, daß sich das 5-GHz-WLAN mit anderen Anwendungen im 5-GHz-Bereich in die Quere kommt. Insbesondere das Radar von Flughäfen arbeitet u.A. in diesem Bereich.
Die Sendeleistung EIRP (Equivalent Isotropic Radiation Power) setzt aus als der abgegebenen elektrischen Leistung des Senders, dem Antennengewinn und den Verlusten in Antennenkabeln und -steckern zusammen.
Die Sendeleistung wird entweder in Milliwatt (mW) oder Dezibel (dB) angegeben. Die Angabe in dB erleichtert die Berechnung, da es sich hier um eine logarithmische Einheit handelt und so mit einfacher Addition und Subtraktion gearbeitet werden kann.
Die Summe aus Abgabeleistung des AccessPoint plus Antennengewinn minus Kabelverluste ergibt die tatsächliche Sendeleistung EIRP.
Der LANCOM L-54ag gibt im 5-GHz-Betrieb eine Leistung von 18 dBm ab. Die LANCOM AirLancer Extender O-18a gewinnt noch einmal 18 dBi. Auf dem Kabel verlieren sich 4 dB. Falls man den Blitzschutzadapter LANCOM AirLancer Extender SA-5 einsetzt, verliert dieser noch einmal 1 dB.
Im Detail macht das dann 18 dBm + 18 dBi - 4 dB = 32 dB. Damit ist man bei Outdoor-Betrieb 2 dB über dem Limit. Hat man den Blitzschutzadapter im Kabel, ist man noch 1 dB über dem Limit. Was kann man dagegen tun? Beim LANCOM L-54ag ist das ganz einfach: Die Sendeleistung auf 16 bzw. 17 dBm reduzieren.
Der LANCOM L-54ag berechnet die maximale erlaubte Sendeleistung ganz automatisch. Dazu muß man ihm nur vorgeben, daß er sich in Deutschland befindet, Subband 2 benutzen soll und der Antennengewinn 18 dBi beträgt. Aus diesen Angaben würde er wie folgt berechnen: 30 dB erlaubte Sendeleistung minus 18 dBi Antennengewinn macht 12 dBm Ausgangsleistung am AccessPoint.
Da wir aber auf dem Kabel zwischen AccessPoint und Antenne einige dB verlieren, können wir diesen Verlust vom Antennengewinn abziehen. Die Antenne würde demzufolge nicht mehr mit 18 dBi angegeben sondern mit 14 dBi (ohne Blitzschutz) bzw. 13 dBi (mit Blitzschutz). So errechnet der L-54ag eine entsprechend höhere Ausgangsleistung und gleicht damit die Kabelverluste wieder aus.
Ich empfehle dringend, die gesetzlichen Limits als absolute Obergrenze zu betrachten. Solange man mit weniger Leistung auskommt sollte man auch weniger Leistung einsetzen. In meiner Gegend sind noch andere Richtfunkstrecken in Betrieb. Von deren Betreibern weiß ich, daß die Regulierungsbehörde schon wenige Tage nach Inbetriebnahme mit dem Antennenwagen vorgefahren ist und nach Grenzwertüberschreitungen gefahndet hat. Es ist ein Irrglaube wenn man denkt, auf dem Lande wäre man vor den Ordnungshütern sicher.
Vorsicht mit den Dezibällen: Alle 3 dB verdoppelt sich die Sendeleistung EIRP. Hat man bei 30 dBm eine Sendeleistung von 1000 mW, so sind es bei 33 dBm schon 2000 mW. Hier hört dann der Spaß auf, da kennt die BNetzA keine Gnade.
Die Überschreitung der Grenzwerte stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Strafen dafür sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Wenn man nur wenige Milliwatt über dem Limit ist kommt man evtl. mit einer Verwarnung davon. Mit größeren Überschreitungen kommt man in den Bereich von Geldstrafen, die auch schon mal 4-stellig sein können.
Als zusätzliches Ungemach ist die BNetzA berechtigt, die gesamte störende Technik sicherzustellen. Dazu gehören die Antenne, der AccessPoint, alle Kabel zwischen diesen sowie u.U. auch angeschlossene Computer. Im schlimmsten Fall ist man seine ganze EDV los.