Oft kommt es bei solchen Funknetzinstallationen vor, daß eine Gemeinschaft von Einwohnern in eine gemeinsame Kasse einzahlen aus der dann der Betrieb und Unterhalt des Funknetzes, des Internetzugangs etc. bestritten wird.
Scheidet einer der Teilnehmer aus der Gemeinschaft aus oder ist er mit seinem finanzellen Anteil im Rückstand, so möchte man als Funknetzbetreiber evtl. die Möglichkeit haben, den Zugang dieses Teilnehmers zu sperren. Diese Möglichkeit sollte man als Funknetzbetreiber schon in der Planungsphase berücksichtigen. Ob man später davon Gebrauch macht ist schließlich ein anderes Thema. Technisch ist es jedoch wesentlich einfacher zu realisieren wenn diese Möglichkeit von Anfang an vorgesehen wird. Der nachträgliche Einbau bringt einen ungleich höheren administrativen Aufwand mit sich.
Um einzelnen Teilnehmer gezielt den Zugang zum Funknetz zu erlauben, zu verweigern oder einzuschränken ist es zunächst notwenig, die einzelnen Teilnehmer von einander zu unterscheiden. Eine erstes grundsätzliches Erkennungsmerkmal ist die MAC-Adresse des dedizierten WLAN-Client-Gerätes. Die MAC-Adresse ist eine Nummer, die jede Netzwerkkarte weltweit eindeutig identifiziert. Sie setzt sich aus einer Herstellernummer und einer Gerätenummer zusammen.
Haben die Teilnehmer keinen Zugriff auf die Konfiguration der dedizierten WLAN-Clients so kann man auch die IP-Adresse des WLAN-Teils dieser Geräte als Identifikationsmerkmal heranziehen. Nur wenn die Teilnehmer keine Möglichkeit haben die IP-Adresse ihres dedizierten Clients zu ändern kann sie als Identifikationsmerkmal gelten.
Das Ziel des Accountings ist es, einzelnen Teilnehmern gezielt Zugriffsrechte im Funkverteilnetz einzuräumen, einzuschränken oder zu verweigern. Hier kann auch eine Bandbeitenbeschränkung beim Zugriff auf das Internet stattfinden. Das Accounting findet an einem Punkt im Netzwerk statt von wo aus sowohl die dedizierten Clients als auch das Internet erreichbar ist, also (logisch betrachtet) in der Nähe des Ortsverteilrouters oder in diesem selbst.
Ein praktisches Beispiel: Einem der Teilnehmer soll der Zugriff auf das Internet verwehrt werden. Dazu überwacht der Ortsverteilrouter die von den Teilnehmern eingehenden Internet-Zugriffe. Wird dabei festgestellt daß der auszuschließende Teilnehmer Anfragen schickt, so können diese umgeleitet werden. Beispielsweise auf eine Hinweisseite mit genaueren Informationen zu den Gründen der Sperrung (beispielsweise einer Zahlungserinnerung).